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   LG Hannover, 05.07.1984 - 3 S 120/84   

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https://dejure.org/1984,2983
LG Hannover, 05.07.1984 - 3 S 120/84 (https://dejure.org/1984,2983)
LG Hannover, Entscheidung vom 05.07.1984 - 3 S 120/84 (https://dejure.org/1984,2983)
LG Hannover, Entscheidung vom 05. Juli 1984 - 3 S 120/84 (https://dejure.org/1984,2983)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 9; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 276

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 1150
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 14.11.1990 - 23 U 5029/89

    Beschränkung der Haftung des Anbieters von preiswerten Massendienstleistungen;

    Die Pflicht, jegliche Beschädigung zu vermeiden, gehört deshalb zu den Kardinalpflichten der Bekl. (ebenso: OLG Hamburg, DAR 1984, 260, m. zust. Anm. v. Mehnle; LG Hannover, DAR 1985, 60).

    Insgesamt ist der Ausschluß der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verträgen über die Reinigung eines Fahrzeuges in einer vollautomatischen Waschanlage eine mit § 9 II Nr. 2 AGB-Gesetz nicht zu vereinbarende unangemessene Benachteiligung der Kunden (OLG Hamburg, DAR 1984, 260; LG Hannover, DAR 1985, 60; LG Bayreuth, NJW 1982, 1766; Palandt-Heinrichs, BGB, 49. Aufl. (1990), § 9 AGB-Gesetz Anm. 7a; Löwe-Graf v. Westphalen-Trinkner, "Autowaschanlagen" Rdnr. 4; Ulmer-Brandner-Hensen, Anhang zu §§ 9-11 Rdnr. 149; Kötz, in: MünchKomm, § 9 Rdnr. 17, einschränkend allerdings Rdnr. 40).

  • LG Hannover, 07.08.2002 - 6 S 52/02

    Haftung des Betreibers einer Kfz-Waschanlage für Fahrzeugbeschädigungen

    Aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Werkvertrages über die Autowäsche hatte die Beklagte die Nebenpflicht, den Wagen vor Beschädigungen beim Waschvorgang zu bewahren (vgl. LG Hannover, DAR 1985, 60; BGH NJW 1975, 685).
  • OLG Braunschweig, 01.11.1999 - 6 U 20/99
    Vergleichbar sind auch die Fälle des OLG Frankfurt (VersR 1987, 670 , "grob fahrlässiges Verhalten" des Fahrers) und des OLG Düsseldorf (DAR 1985, 60 , "von dem Fahrer verschuldeter schwerer Unfall auf einer abendlichen Fahrt unter Bekannten"), in denen jeweils von einer Mithaftungsquote von 30 % zu Lasten der nicht angegurteten Geschädigten ausgegangen worden ist.
  • OLG Oldenburg, 08.12.1989 - 6 U 152/89

    Schmerzensgeld; Mutter; Schwere Gesichtsverletzungen; Schwere Knieverletzungen;

    Diese - anderen - Verletzungen können in die Bewertung aber nicht maßgeblich einfließen, da die Klägerin für die Schwere dieser Verletzungen den ihr für die Konsequenzen rechtmäßigen Alternativverhaltens obliegenden Nachweis (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 1985, 60 ; Weber, NJW 1986, 2675) nicht erbracht hat und die Ungewissheit hinsichtlich des hypothetischen Schadensverlaufs nicht zu Lasten des Schädigers geht.
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